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Arbeitsrecht

  • Was ist Arbeitsrecht?

    Unter dem Arbeitsrecht versteht man die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmern auf der einen und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Neben diesem „Individualarbeitsrecht“ regelt das „Kollektivarbeitsrecht“ die Verhältnisse zwischen Koalitionen (z.B. Gewerkschaften) und Vertretungsorganen (z.B. Betriebsrat) der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

  • Kündigungsrecht

    Sicherlich mit der wichtigste Bereich des Arbeitsrecht, da es den Bestand des Arbeitsverhältnis an sich betrifft und daher sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von herausragender Bedeutung ist.

    Im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist geregelt, dass ab einer gewissen Mitarbeiterzahl (i.d.R. ab mehr als zehn Arbeitnehmern) sog. allgemeiner Kündigungsschutz gilt. Daraus folgt nicht, dass der Arbeitnehmer unkündbar ist, jedoch muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund vorweisen können. Das KSchG nennt hier abschließend betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Gründe.

    Weitergehenden Kündigungsschutz haben z.B. Schwangere, schwerbehinderte Menschen (bzw. diesen gleichgestellte Menschen) oder Betriebsräte.

    Ist im Betrieb ein Betriebsrat gewählt, muss dieser zu jeder Kündigung gehört werden.

    Neben dem Kündigungsgrund muss die Kündigung auch eine Vielzahl von Formalien einhalten, so dass vor Aussprache einer Kündigung auf Arbeitgeber- oder nach Erhalt einer Kündigung auf Arbeitnehmerseite unbedingt fachanwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte.

    Zum Kündigungsrecht hat sich eine umfassende Literatur und Rechtsprechung entwickelt, wobei die besondere Bedeutung dieses Rechtsgebiets durch den Gesetzgeber dadurch verdeutlicht wird, dass es spezielle Gerichte für Arbeitsrecht gibt. Nach dem Arbeitsgericht als I. Instanz folgt das Landesarbeitsgericht als Berufungsgericht (II. Instanz) und schließlich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt als Revisionsgericht. Formal nicht direkt darüber, aber oft mit weitreichender Rechtsprechung in Arbeitssachen steht der Europäische Gerichtshof (EuGH).

    Den spezialisierten Gerichten treten Sie auf Augenhöhe nur mit Fachanwälten für Arbeitsrecht auf Ihrer Seite entgegen.

  • Abmahnung

    Die Abmahnung ist die offizielle Rügeform des Arbeitgebers für Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Sie kann mündlich und schriftlich ausgesprochen werden und ist z.B. bei verhaltensbedingten Kündigungen zuvor oft als erster Warnschuss erforderlich. Sie ist an bestimmte Formalien gebunden und sollte weder von Arbeitnehmer- noch von Arbeitgeberseite in ihrer Bedeutung unterschätzt werden.

    Nutzen Sie unsere fachanwaltliche Hilfe bei der Formulierung oder Abwehr von Abmahnungen.

  • Arbeitszeugnis

    Das Arbeitszeugnis ist die schriftliche Bewertung der Führung und des Verhaltens des Mitarbeiters und sehr wichtig für die weitere Karriere des Arbeitnehmers, da potentielle Arbeitgeber anhand dieser Bewertung oft eine erste Vorauswahl bei den Bewerbungen treffen.

    Im Gegensatz zu Schulzeugnissen fehlt Arbeitszeugnisse regelmäßig eine klare Benotung, so dass die Erstellung und Überprüfung nur mit professioneller Hilfe möglich ist.

    Neben dem (gesetzlichen Anspruch auf ein) Schlusszeugnis haben Arbeitnehmer auch Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, z.B. wenn der Vorgesetzte wechselt oder eine Kündigung ausgesprochen wurde (um sich besser bewerben zu können).

    Nicht selten sind auch arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse, wobei hier oftmals für die Arbeitnehmer die Schwierigkeit besteht, ihre Leistungen nicht beweisen zu können, weil schriftliche Zwischenbewertungen oder aussagebereite Kollegen fehlen. Die Rechtsprechung geht nach wie vor regelmäßig nur von einem Anspruch auf ein befriedigendes Zeugnis aus.

    Um als Arbeitnehmer das für Sie äußerst wichtige Zeugnis bestmöglich zu gestalten, sollten Sie fachanwaltliche Hilfe nutzen. Arbeitgeber erhalten von uns rechtssichere Zeugnisformulierungen für die tägliche Praxis zur Vermeidung von anschließender Prozesse.

  • Abfindung

    Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnis besteht regelmäßig nicht. In vielen Fällen wird das Arbeitsverhältnis dennoch gegen Zahlung einer Abfindung aufgehoben, weil dies für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die insgesamt beste Lösung erscheint. Welche Beträge dann angemessen sind, ist stets eine Einzelfallentscheidung.

    In keinem Fall sollte jedoch ein Aufhebungsvertrag vorschnell unterschrieben werden, da er für Arbeitnehmer immer und oft auch für Arbeitgeber einige Nachteile bieten kann. Der größte Nachteil für den Arbeitnehmer ist sicherlich die Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I, die die Agentur für Arbeit verhängt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund gelöst hat. Wird auch noch die Kündigungsfrist nicht eingehalten, drohen weitere Nachteile in Form des Ruhens des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I. Auch regelt der vorschnelle Aufhebungsvertrag oft nicht alle Punkte umfassend, so dass sich auch der Arbeitgeber dann noch mit dem eigentlich als erledigt eingestuften Arbeitsverhältnis nochmals beschäftigen muss.

    Nutzen Sie hier zur rechtssicheren Aufhebung von Arbeitsverhältnissen und Formulierung entsprechender Verträge unbedingt fachanwaltliche Hilfe.

  • Kündigungsschutzklage

    Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beim örtliche zuständigen Arbeitsgericht beträgt drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Nicht nur die Wahl des richtigen Gerichts, auch die Überprüfung der Kündigung und die Geltendmachung oder Abwehr aller mit dem Ausscheiden verbundener Ansprüche erfordert regelmäßig fachanwaltliche Hilfe. Denn weder ist es ein Automatismus, dass der Arbeitnehmer gewinnt, noch dass er eine (angemessene) Abfindung erhält, wenn sich auf ein Ausscheiden verständigt wird.

    Nehmen Sie also möglichst früh fachanwaltliche Hilfe in Anspruch.

  • Tätig für Sie in diesen Bereichen

    Mit drei Fachanwälten für Arbeitsrecht und jahrzehntelanger Erfahrung bieten wir Ihnen arbeitsrechtliche Vertretung auf höchstem Niveau an vier Standorten am Niederrhein.

    Nutzen Sie unsere Kompetenz u.a. in folgenden Bereichen.

    • Abfindung
    • Abmahnung
    • Änderungskündigung
    • Arbeitszeiten
    • Arbeitszeitkonto
    • Ausschlussfrist
    • Betriebsrat
    • Bonus
    • Elternzeit
    • Entgeltgruppe
    • Freistellung
    • fristlose Kündigung
    • Gehalt
    • Integrationsamt
    • Interessenausgleich
    • Kündigung
      Kündigungsfrist
    • Kündigungsschutzgesetz
    • Kündigungsschutzklage
    • Lohn
    • Mindestlohn
    • Mobbing
    • Mutterschutz
    • Provision
    • Schwangerschaft
    • Schwerbehinderung
    • Sozialauswahl
    • Sozialplan
    • Sperrzeit
    • Tantieme
    • Tarifbindung
    • Tarifvertrag
    • Urlaubsabgeltung
    • Urlaubsgeld
    • Weihnachtsgeld
    • Zusatzurlaub

    Sind Sie unsicher, ob Ihre Frage von unserem Angebot abgedeckt wird? Zögern Sie nicht und rufen uns unverbindlich an.

Zum Thema Arbeitsrecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Hauser
HANS-JÜRGEN HAUSER
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
UWE HERBER
Rechtsanwalt
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