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Erbrecht

  • Testamentsgestaltung

    Sie möchten Ihren „Letzten Willen“ verfassen, haben eine ungefähre Vorstellung davon, was nach Ihrem Ableben geschehen soll, wissen aber nicht, wie Sie diesen Willen zu Papier bringen sollen ? ( Denn Letzteres müssen Sie schon tun, denn ein Testament muss unverzichtbar handschriftlich geschrieben und mit Datum, Ort, und eigener Unterschrift versehen werden.)

     

    Wir klären in einem Beratungsgespräch zunächst Ihre Vorstellungen und Absichten. Danach erstellen wir einen Entwurf für ein rechtswirksames Testament, in dem Ihr Wille zum Ausdruck kommt. In einem ( oder wenn erforderlich auch mehreren) weiteren Gespräch(en) klären wir noch offene Fragen und eventuelle Änderungswünsche. Den sich dann ergebenden Text schreiben Sie zu Hause ab und wir kümmern uns dann um die ordnungsgemäße Hinterlegung der Originaltestamentes. Falls Sie aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage sind, ein Testament selber zu schreiben, kann dieses auch in notarieller Form aufgesetzt werden. In diesem Fall vermitteln wir den Notar und begleiten Sie zum Beurkundungstermin, falls Sie dies wünschen. Sollten Sie bettlägerig sein, kommen wir gerne auch zu Ihnen nach Hause.

  • Vorsorgevollmacht

    Sie benötigen den Text für eine rechtswirksame und umfassende Vorsorgevollmacht ?

     

    Diesen können Sie gerne bei uns bekommen. Wir haben eine solche Vorsorgevollmacht ausgearbeitet und halten diese ständig an die aktuelle Rechtsprechung und gesetzliche Situation angepasst ( das letzte update ist vom  21.04.2016 ). Einzige Bedingung für die Überlassung des Formulartextes ist, dass Sie sich zu Erstberatungskonditionen ( d.h. die Kosten für diese Beratung liegen je nach Aufwand und zeitlichem Umfang zwischen 90,00 € und maximal 190,00 €  jeweils zuzüglich USt ) umfasssend durch uns über die Bedeutung, die Folgen und die Risiken, die richtige Auswahl der Vollmachtnehmer(innen)  so wie die ordnungsgemäße Verwendung und Aufbewahrung einer solchen Vollmacht  informieren lassen. Bei Bedarf kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause.

  • Patientenverfügung

    Bei dem Wort „Patientenverfügung“ denkt jeder sofort an die letzten Stunden seines Lebens und es kommen Sätze in den Kopf wie „Ich will am Ende nicht leiden müssen“ oder „Ich will nicht an Schläuchen hängen und künstlich am Leben gehalten werden“. Diese Lebensumstände, die kein Mensch erleben möchte, sind jedoch nur ein kleiner Ausschnitt all der möglichen Lebenssituationen, in die man geraten kann und für  die eine Patientenverfügung (lebens-) wichtig wird. Denn häufig findet vor dem Sterben noch eine ganze Menge Leben statt, Leben, innerhalb dessen Sie sich vielleicht nicht artikulieren können ( vorübergehende Bewusstlosigkeit, Hirnschädigungen nach einem Schlaganfall, Koma ähnliche Zustände, deren Ausgang ungewiss sind, schleichender Verlust des Gedächtnisses, vorübergehende psychische Störungen). In all diesen Situationen sterben Sie nicht und lässt sie auch niemand einfach sterben und es kommt für Ihre Pflege , Betreuung und Heilung für die Verantwortlichen häufig sehr darauf an, zu wissen, was Sie wünschen, was Sie vielleicht schlecht ertragen können, was für Sie wichtig wäre und wenn es gilt abzuwägen, was nicht. All dies gehört in eine gute Patientenverfügung.

     

    Mit in eine Patientenverfügung gehören auch die Fragen nach einer Organspende und wie Sie vielleicht nach Ihrem Tod bestattet werden möchten ( letzteres gehört nicht in ein Testament, denn wenn dieses irgendwann einmal eröffnet wird, sind sie längst beerdigt ). Und glauben Sie bitte nicht, dass sie bereits eine Entscheidung zum Thema Organspende getroffen hätten, wenn sie KEINEN Organspendeausweis besitzen. 94 % aller Organspenden in Deutschland kommen zu Stande, weil die Angehörigen diese Zustimmung erteilen ( dies ist gesetzlich zulässig) ohne dass der eigentliche Organspender einen Ausweis, also zu Lebzeiten seine Zustimmung gegeben hat.

     

    Treffen Sie Ihre ureigenen Entscheidungen selbst. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich.

  • Erbverträge

    Denken Sie darüber nach, Ihr Vermögen bereits zu Ihren Lebzeiten auf Ihre Kinder zu übertragen ?

    Für derartige Überlegungen kann es verschiedene Gründe geben: Sie haben ein Unternehmen und möchten die Nachfolge durch eines Ihrer Kinder ohne Benachteiligung der übrigen Erben für alle verbindlich regeln, Sie möchten die erbschaftssteuerlichen Freibeträge möglichst sinnvoll nutzen, Sie leben in einer Patchwork-Familie und möchten Ihren Nachlass nach Ihren Vorstellungen unter Einbeziehung ( oder teilweisem Ausschluss) der Beteiligten aufteilen, Sie möchten zukünftigen Streit unter Ihren Erben vermeiden, Ihr Vermögen soll für den Fall der zukünftige Pflegebedürftigkeit eines Elternteils zugunsten der Kinder erhalten bleiben.

    In all diesen Konstellationen kann es sinnvoll sein, über den Abschluss eines Erbvertrages mit den Beteiligten nachzudenken. Wir beraten Sie hierzu gerne und führen bei Bedarf für Sie oder mit Ihnen auch vermittelnde Generationen-Gespräche.

  • Pflichtteilsansprüche

    Wenn Eltern gemeinsam Eigentümer eines Hauses sind, genügt es nicht, sich gegenseitig testamentarisch zu Alleinerben zu bestimmen. Nach dem Tod des Erstversterbenden können die (enterbten) Kinder Pflichtteilsansprüche geltend machen, was häufig dazu führt, dass der überlebende Elternteil doch das Haus veräußern muss, um diese Ansprüche zu bedienen. Wir beraten Sie, wie Sie dies vermeiden können.

     

    Um mögliche Pflichtteilsberechtigungen zu vermeiden bedarf es einer kreativen und umfassenden Beratung zu Lebzeiten des/der potenziellen Erblasserin/Erblassers. Je früher sie diese Beratung in Anspruch nehmen, umso vielfältiger sind rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten.

    Wenn Sie pflichtteilsberechtigt sind, machen wir Ihre Ansprüche für Sie geltend und trage Sorge dafür, dass Ihr Anteil am Nachlass ordnungsgemäß ermittelt wird.

  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

    Erbengemeinschaften bedürfen der Auseinandersetzung,. Das vererbte Vermögen ist nach den jeweiligen Anteilen der einzelnen Erbinnen/Erben auf diese wertmäßig aufzuteilen. Aber das sagt sich so leicht.

    Was ist, wenn z.B. die Erbinnen/Erben kein Wort miteinander wechseln können, wenn sich „Allianzen“ bilden, wenn unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Verwaltung oder  der Aufteilung des Nachlasses bestehen, wenn Konten leergeräumt werden, wenn zu Lebzeiten der/des Erblasserin/Erblassers bereits Vermögen verschenkt wurde ?

    Bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften muss die/der jeweilige Beraterin/Berater über großes Verhandlungsgeschick, (familien)systemisches und psychologisches Wissen verfügen, erkennen können, wo die Ursachen von Blockaden liegen und eine profunde Ausbildung in den Bereichen Gesprächsführung und Konfliktmanagement  absolviert haben. Hinzu kommen müssen erbrechtliche und zivilrechtliche Erfahrung sowie steuerliches und betriebswirtschaftliches Know-How.

    Zu versichern, dass wir über all diese Qualitäten verfügen, wagen wir nicht. Aber wir sind bereit, Ihnen in einem Erstgespräch einen persönlichen Eindruck zu vermitteln. Danach entscheiden Sie.

  • Behindertentestament

    Um Vermögen behinderter Kinder oder Familienmitglieder zu schützen, bedarf es einer besonderen Art und Weise der Testamentsgestaltung. Sie wurden sicherlich von Verbänden und Vereinen bereits darauf hingewiesen.  Wir sind Ihnen gerne bei der individuellen Gestaltung solcher Testamente behilflich.

  • Kosten

    Im Rahmen des ersten Gespräches geben wir Ihnen gerne eine ungefähre Kosteneinschätzung. Ob bei einer erbrechtlichen Beratung oder Vertretung, bei der Gestaltung eines Testamentes oder eines Erbvertrages, bei der Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche etc. sich unser Honoraranspruch nach dem RVG ( Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und danach im Wesentlichen nach dem jeweiligen Gegenstandswert richten oder wir für Sie nach Stundensätzen arbeiten sollen, besprechen wir. Wir stellen Ihnen fair und offen Vor-und Nachteile dar und finden einen für Sie und uns gangbaren Weg.

Im Erbrecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Rechtsanwältin Heidrun Sorgalla

HEIDRUN SORGALLA
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Rufen Sie uns unverbindlich an: +49 (0) 21 51 / 80 00 04