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Verkehrsrecht

  • Was ist mit dem Begriff „Verkehrsrecht“ gemeint?

    Unter den Begriff „Verkehrsrecht“ wird der gesamte Bereich Straßenverkehr gefasst. Hierzu zählen nicht nur die Rechte und Pflichten von Autofahrern oder Berufskraftfahrern, sondern auch von Radfahrern und Fußgängern im Straßenverkehr.

  • Was fällt unter das Verkehrsrecht?

    Das Verkehrsrecht umfasst zum einen die zivilrechtlichen Ansprüche von Verkehrsteilnehmern untereinander, beispielsweise nach Unfällen. Damit sind die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Verkehrsteilnehmern nach einem Verkehrsunfall gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherer gemeint.
    Weiter umfasst das Verkehrsrecht den Bereich des Strafrechts mit Bezug zum Straßenverkehr, insbesondere die Straßenverkehrsdelikte, beispielsweise Trunkenheit im Verkehr oder dass sich Entfernen vom Unfallort (umgangssprachlich als „Unfallflucht“ bezeichnet). Ebenso sind die Ordnungswidrigkeiten vom Verkehrsrecht umfasst. Das so genannte „Knöllchen“ fällt ebenso in den Bereich des Verkehrsrechts.
    Ein ebenso wichtiger Bereich im Verkehrsrecht ist das Fahrerlaubnisrecht. Das Fahrerlaubnisrecht regelt verwaltungsrechtlich die Erlaubnis des Staates gegenüber dem einzelnen Bürger, ein Kraftfahrzeug zu fahren. Das Fahrerlaubnisrecht könnte man umgangssprachlich mit Führerscheinrecht umschreiben.

  • Wann benötige ich die Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht?

    Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir für Sie gerne die Unfallregulierung mit den Unfallgegnern bzw. der Haftpflichtversicherung der Unfallgegner. Wir setzen ihre berechtigten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, soweit Sie bei dem Unfall leider auch verletzt wurden, gegenüber den Unfallgegnern und der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch. Wird Ihnen eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung. Hier gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Je eher Sie uns mit ihrer Verteidigung beauftragen, je besser können wir für Sie ihre Verteidigung übernehmen.
    Sofern Ihnen der Vorwurf einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit eröffnet wird, sollten Sie zunächst von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Wichtiges können wir auch später noch in das Verfahren einbringen.
    Wir vertreten Sie ebenfalls gegenüber der Verwaltungsbehörde, sofern die Behörde Eignungszweifel an ihrer Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen anmeldet. Dies können Eignungszweifel aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder beispielsweise wegen Alkoholkonsum oder Drogenkonsum sein.

  • Was muss ich bei einer Verkehrsstraftat oder bei einem Bußgeld beachten?

    Wird Ihnen eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen gilt der Grundsatz:
    Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Als Beschuldigter einer Straftat oder als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit haben Sie ein gesetzliches Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen. Von diesem Schweigerecht sollten Sie Gebrauch machen. Ihr Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Wichtige Aspekte in der Sache können wir immer noch später der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde mitteilen, allerdings können wir einmal gesagtes in der Regel nicht mehr zurückholen.
    Sie sollten uns so früh wie möglich mit ihrer Verteidigung gegen eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit beauftragen, nachdem Ihnen der Vorwurf eröffnet wurde. Denn nur dann haben wir die Möglichkeit, für Sie frühzeitig tätig zu werden. Sind die Ermittlungen bereits abgeschlossen, ist die Verteidigung natürlich immer noch möglich, jedoch ist der gesamte Zeitraum des Ermittlungsverfahrens für eine erfolgreiche Verteidigung bereits verstrichen. Wird Ihnen die Fahrerlaubnis (vorläufig) entzogen, müssen Sie diese Anordnung immer beachten. Gerne besprechen wir, welche Möglichkeiten gegen die Fahrerlaubnisentziehung
    für Sie bestehen.

  • Kann auf ein Fahrverbot bei einer Ordnungswidrigkeit verzichtet werden?

    Wird gegen sie nach der Bußgeldkatalog-Verordnung bei einer Ordnungswidrigkeit z.B. wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Fahrverbot verhängt, kann die Behörde in Ausnahmefällen auf das Fahrverbot verzichten. Es handelt sich hierbei immer um eine Einzelfallprüfung, so dass nur im konkreten Einzelfall Erfolgsaussichten für den Entfall des Fahrverbots geprüft und besprochen werden können. Auch hier gilt: Beauftragen Sie uns bitte frühzeitig, damit wir auch frühzeitig Möglichkeiten für einen Verzicht auf das Fahrverbot erörtern können und entsprechendes im Rahmen der Verteidigung bei der Behörde einwenden können.

  • Wie hoch sind die Kosten einer Beratung bzw. einer Vertretung/Verteidigung?

    Wenn wir nach einem Verkehrsunfall für Sie Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung durchsetzen, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung auch verpflichtet, Ihnen die hier entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Erfolgt also eine außergerichtliche Regulierung des Unfallschadens, müssen Sie in der Regel selbst keine Anwaltskosten tragen, da diese von der Gegenseite erstattet werden.
    Die Verteidigung gegen eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit löst anwaltliche Vergütung für die Verteidigung aus. Unsere Leistungen als Rechtsanwälte rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich in der Regel nach dem Aufwand, der Schwierigkeit der Angelegenheit und insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit für Sie. Im Rahmen einer Erstberatung besprechen wir gerne die voraussichtlich entstehenden Anwaltskosten, soweit wir den Umfang der Angelegenheit sowie deren Schwierigkeit und auch die Bedeutung für Sie bereits im Rahmen der Beratung abschließend erfassen können.

Im Verkehrsrecht steht Ihnen folgender Rechtsanwalt zur Verfügung:
Rechtsanwalt Markus Prehn

MARKUS PREHN
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

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