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Archive for category: Fachgebiet

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Versicherungsrecht

Nähere Informationen zum Versicherungsrecht folgen in Kürze.

Im Versicherungsrecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:

ROLF GOERTZ
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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IT-Recht

  • IT-Vertragsrecht
    • Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen für Softwareanbieter, Hersteller von Standard- und / oder Individualsoftware, insbesondere Lizenzverträge, Softwarepflegeverträge, Serviceverträge, Vertriebsverträge, Mitarbeiter- und Beraterverträge
    • Beratung von Unternehmen beim Einkauf und Verkauf von Standardsoftware, deren Anpassung, Customizing oder Parametrisierung ; Bestellung von Individualsoftware ; Erstellung von Internetseiten, Webshops, Online-Communities und Web-Portalen
    • Gestaltung und Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    • Erstellung von Nutzungsbedingungen für Websites
  • IT-Sicherheit
    • Beratung von Unternehmen und deren Geschäftsführung bzgl. Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen
  • Domainrecht
    • Beratung und Vertretung bei Domainstreitigkeiten
    • Recht der Domains
  • Online-Handel / E-Commerce
    • Rechtliche Optimierung von Webseiten
    • Haftung für Inhalte im Internet
  • IT- Strafrecht
    • Beratung und Verteidigung bei Straftaten mit IT-Bezug
Im IT-Recht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Rechtsanwalt Kai-Uwe Lotz

KAI-UWE LOTZ
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

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Gewerblicher Rechtsschutz

  • Marken- und Kennzeichenrecht; Urheberrecht
    • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen bei  der Verletzung von Marken,- Kennzeichen- und Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, insbesondere bzgl. Software, Webshops, eBay-Shops, Inhalten von Internetauftritten.
    • Markenanmeldung
  • Wettbewerbsrecht
    • Durchsetzung oder Abwehr wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, insbesondere Abmahnungen und Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz
    • Beratung im Werberecht, insbesondere Online-Marketing
  • Designschutz

  • Vertragsrecht
    • Vertragsgestaltung und -verhandlung für Unternehmen
Im gewerblichen Rechtsschutz stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Rechtsanwalt Kai-Uwe Lotz

KAI-UWE LOTZ
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

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Strafrecht

Im Strafrecht steht Ihnen folgender Rechtsanwalt zur Verfügung:
Rechtsanwalt Markus Prehn

MARKUS PREHN
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

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Verkehrsrecht

  • Was ist mit dem Begriff „Verkehrsrecht“ gemeint?

    Unter den Begriff „Verkehrsrecht“ wird der gesamte Bereich Straßenverkehr gefasst. Hierzu zählen nicht nur die Rechte und Pflichten von Autofahrern oder Berufskraftfahrern, sondern auch von Radfahrern und Fußgängern im Straßenverkehr.

  • Was fällt unter das Verkehrsrecht?

    Das Verkehrsrecht umfasst zum einen die zivilrechtlichen Ansprüche von Verkehrsteilnehmern untereinander, beispielsweise nach Unfällen. Damit sind die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Verkehrsteilnehmern nach einem Verkehrsunfall gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherer gemeint.
    Weiter umfasst das Verkehrsrecht den Bereich des Strafrechts mit Bezug zum Straßenverkehr, insbesondere die Straßenverkehrsdelikte, beispielsweise Trunkenheit im Verkehr oder dass sich Entfernen vom Unfallort (umgangssprachlich als „Unfallflucht“ bezeichnet). Ebenso sind die Ordnungswidrigkeiten vom Verkehrsrecht umfasst. Das so genannte „Knöllchen“ fällt ebenso in den Bereich des Verkehrsrechts.
    Ein ebenso wichtiger Bereich im Verkehrsrecht ist das Fahrerlaubnisrecht. Das Fahrerlaubnisrecht regelt verwaltungsrechtlich die Erlaubnis des Staates gegenüber dem einzelnen Bürger, ein Kraftfahrzeug zu fahren. Das Fahrerlaubnisrecht könnte man umgangssprachlich mit Führerscheinrecht umschreiben.

  • Wann benötige ich die Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht?

    Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir für Sie gerne die Unfallregulierung mit den Unfallgegnern bzw. der Haftpflichtversicherung der Unfallgegner. Wir setzen ihre berechtigten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, soweit Sie bei dem Unfall leider auch verletzt wurden, gegenüber den Unfallgegnern und der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch. Wird Ihnen eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung. Hier gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Je eher Sie uns mit ihrer Verteidigung beauftragen, je besser können wir für Sie ihre Verteidigung übernehmen.
    Sofern Ihnen der Vorwurf einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit eröffnet wird, sollten Sie zunächst von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Wichtiges können wir auch später noch in das Verfahren einbringen.
    Wir vertreten Sie ebenfalls gegenüber der Verwaltungsbehörde, sofern die Behörde Eignungszweifel an ihrer Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen anmeldet. Dies können Eignungszweifel aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder beispielsweise wegen Alkoholkonsum oder Drogenkonsum sein.

  • Was muss ich bei einer Verkehrsstraftat oder bei einem Bußgeld beachten?

    Wird Ihnen eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen gilt der Grundsatz:
    Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Als Beschuldigter einer Straftat oder als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit haben Sie ein gesetzliches Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen. Von diesem Schweigerecht sollten Sie Gebrauch machen. Ihr Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Wichtige Aspekte in der Sache können wir immer noch später der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde mitteilen, allerdings können wir einmal gesagtes in der Regel nicht mehr zurückholen.
    Sie sollten uns so früh wie möglich mit ihrer Verteidigung gegen eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit beauftragen, nachdem Ihnen der Vorwurf eröffnet wurde. Denn nur dann haben wir die Möglichkeit, für Sie frühzeitig tätig zu werden. Sind die Ermittlungen bereits abgeschlossen, ist die Verteidigung natürlich immer noch möglich, jedoch ist der gesamte Zeitraum des Ermittlungsverfahrens für eine erfolgreiche Verteidigung bereits verstrichen. Wird Ihnen die Fahrerlaubnis (vorläufig) entzogen, müssen Sie diese Anordnung immer beachten. Gerne besprechen wir, welche Möglichkeiten gegen die Fahrerlaubnisentziehung
    für Sie bestehen.

  • Kann auf ein Fahrverbot bei einer Ordnungswidrigkeit verzichtet werden?

    Wird gegen sie nach der Bußgeldkatalog-Verordnung bei einer Ordnungswidrigkeit z.B. wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Fahrverbot verhängt, kann die Behörde in Ausnahmefällen auf das Fahrverbot verzichten. Es handelt sich hierbei immer um eine Einzelfallprüfung, so dass nur im konkreten Einzelfall Erfolgsaussichten für den Entfall des Fahrverbots geprüft und besprochen werden können. Auch hier gilt: Beauftragen Sie uns bitte frühzeitig, damit wir auch frühzeitig Möglichkeiten für einen Verzicht auf das Fahrverbot erörtern können und entsprechendes im Rahmen der Verteidigung bei der Behörde einwenden können.

  • Wie hoch sind die Kosten einer Beratung bzw. einer Vertretung/Verteidigung?

    Wenn wir nach einem Verkehrsunfall für Sie Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung durchsetzen, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung auch verpflichtet, Ihnen die hier entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Erfolgt also eine außergerichtliche Regulierung des Unfallschadens, müssen Sie in der Regel selbst keine Anwaltskosten tragen, da diese von der Gegenseite erstattet werden.
    Die Verteidigung gegen eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit löst anwaltliche Vergütung für die Verteidigung aus. Unsere Leistungen als Rechtsanwälte rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich in der Regel nach dem Aufwand, der Schwierigkeit der Angelegenheit und insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit für Sie. Im Rahmen einer Erstberatung besprechen wir gerne die voraussichtlich entstehenden Anwaltskosten, soweit wir den Umfang der Angelegenheit sowie deren Schwierigkeit und auch die Bedeutung für Sie bereits im Rahmen der Beratung abschließend erfassen können.

Im Verkehrsrecht steht Ihnen folgender Rechtsanwalt zur Verfügung:
Rechtsanwalt Markus Prehn

MARKUS PREHN
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Mandanteninformation zum Download

Mandanteninformation VerkR
Fahreignungsregister (PDF)

Mandanteninformation VerkR
Verkehrsunfall (PDF)

Mandanteninformation VerkR
MPU (PDF)

Mandanteninformation VerkR
Fahreignungsregister (PDF)

Mandanteninformation VerkR
StrafOWi Verfahren (PDF)

Mandanteninformation VerkR
Unfall Fragebogen (PDF)

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Miet- und WEG-Recht

  • Was ist mit dem Begriff „Mietrecht“ gemeint?

    Unter den Begriff „Mietrecht“ wird die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von z.B. Wohnraum, Gewerberaum, Grundstücken oder Sachen gefasst.

  • Was fällt alles unter das Mietrecht?

    Alle Fragestellungen zum Bestehen oder nicht Bestehen eines Mietverhältnisses bzw. während des Mietverhältnisses, egal ob Sie Vermieter oder Mieter sind. Dazu zählt insbesondere die Zahlung der Miete, die Überlassung der Mietsache zum Gebrauch, die Beendigung des Mietverhältnisses – Kündigung, Mängel an der Mietsache – Mietminderung – und der Anspruch auf Beseitigung, Schadensersatz bei Beschädigungen an der Mietsache etc.

  • Muss ein Mietvertrag immer schriftlich geschlossen werden?

    Nein, ein Mietverhältnis kann auch mündlich bestehen. Dies ist nach dem Gesetz sogar der Regelfall. Nur in Ausnahmefällen muss ein Mietvertrag schriftlich geschlossen werden.

  • Wann und wie kann ich ein Mietverhältnis kündigen?

    Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum muss die Kündigung schriftlich erfolgen und der Vermieter muss einen Kündigungsgrund für sich geltend machen können. Ob eine Kündigung erfolgen kann oder ob eine Kündigung rechtmäßig ist und das Mietverhältnis dadurch beendet wird, ist immer eine Frage des konkreten Einzelfalles. Wir beraten Sie gerne; für die Beratung benötigen wir immer den Mietvertrag, sofern ein schriftlicher Mietvertrag vorliegt.

  • Was ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf?

    Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter von Wohnraum den Wohnraum für sich oder einen nahen Angehörigen benötigt, damit der Vermieter oder der nahe Angehörige dort selbst wohnen kann.

  • Was passiert, wenn die Miete nicht gezahlt wird?

    Bei Mietrückständen besteht je nach Höhe des Mietrückstandes für den Vermieter die Möglichkeit, das Mietverhältnis –  auch fristlos – zu kündigen. Die Nichtzahlung der Miete stellt für den Vermieter also ein Kündigungsgrund dar.

  • Was ist eine Verwertungskündigung bei der Wohnraummiete?

    Bei einer Verwertungskündigung möchte der Vermieter die Wohnung anderweitig, nicht mehr zu Mietzwecken für sich verwenden, z.B. verkaufen oder abreißen. Der Verkauf der Wohnung ist durch dessen Vermietung aber erheblich erschwert oder sogar unmöglich. Ob eine Verwertungskündigung möglich oder rechtmäßig ist, ist immer eine Frage des Einzelfalles. Falls Sie als Vermieter eine Verwertungskündigung aussprechen möchten oder als Mieter eine Verwertungskündigung erhalten haben, wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten.

  • Wann kann ich als Vermieter Räumungsklage erheben?

    Wird ein Mietverhältnis über Wohn- oder Gewerberaum gekündigt und der Mieter gibt die Mietsache nicht zum Beendigungszeitpunkt zurück, darf man als Vermieter nicht die Mietsache selbst einfach wieder in Besitz nehmen. Dies stellt eine so genannte verbotene Eigenmacht dar und könnte als Faustrecht bezeichnet werden. Wenn der Mieter sich der Kündigung nicht beugt, muss der Räumungsanspruch mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden. Hierzu wird die Räumungsklage erhoben, damit das Gericht die Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Kündigung überprüft und feststellt, dass der Mieter auch zur Räumung verpflichtet ist. Die eigentliche Räumung erfolgt, falls der Mieter sich dem Urteil des Gerichts weiter nicht beugt, durch den Gerichtsvollzieher, denn das so genannte Gewaltmonopol liegt beim Start. Nur der Staat darf den entsprechenden Zwang ausüben.

  • Wie hoch sind die Kosten einer Beratung bzw. einer Vertretung?

    Unsere Leistungen als Rechtsanwälte rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Höhe der Vergütung des Anwalts richtet sich dann in der Regel nach dem so genannten Streitwert. Im Rahmen einer Erstberatung besprechen wir gerne die voraussichtlich entstehenden Anwaltskosten, soweit dies im Rahmen der Beratung bereits möglich ist.

  • Was ist mit dem Begriff „Wohnungseigentumsrecht“ bzw. „WEG-Recht“ gemeint?

    Als Eigentümer einer Eigentumswohnung sind Sie automatisch Mitglied einer Wohnungseigentumsgemeinschaft. Die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und der Wohnungseigentumsgemeinschaft werden durch das Wohnungseigentumsrecht geregelt.

  • Was fällt unter das Wohnungseigentumsrecht?

    Unter das Wohnungseigentumsrecht wird das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander sowie der Wohnungseigentumsgemeinschaft an sich gefasst. Unter das Wohnungseigentumsrecht fallen beispielsweise die Möglichkeit der Nutzung des Sondereigentums und Gemeinschaftseigentums, der Pflicht zur Tragung der gemeinschaftlichen Kosten und das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander. Auch Investitionen der Wohnungseigentumsgemeinschaft (beispielsweise Kauf einer neuen Heizung etc.) oder bauliche Veränderungen am oder im Haus werden vom Wohnungseigentumsrecht geregelt.

  • Was ist eine Teilungserklärung?

    Die Teilungserklärung regelt vertraglich die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und im Verhältnis zur Wohnungseigentumsgemeinschaft. Die Teilungserklärung kann verglichen werden mit einem Mietvertrag bei einer Mietwohnung.

  • Was ist eine Hausgeldabrechnung?

    Die Hausgeldabrechnung kann verglichen werden mit einer Nebenkostenabrechnung im Mietrecht. In der Hausgeldabrechnung wird von dem Verwalter der Wohnungseigentumsgemeinschaft oder, sollte ein Verwalter nicht bestehen, von der Wohnungseigentumsgemeinschaft an sich, durch eine geordnete Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentumsgemeinschaft über das Vermögen der Wohnungseigentumsgemeinschaft Rechenschaft abgelegt. Die Hausgeldabrechnung führt dabei auch die konkreten individuellen Kosten für die eigene Wohnung auf.

    Die Wohnungseigentumsgemeinschaft fast in der Eigentümerversammlung Beschluss über die Jahresabrechnung. Bei einem entsprechenden positiven Beschluss wird die Hausgeldabrechnung also akzeptiert. Auch eine fehlerhafte Hausgeldabrechnung wird bestandskräftig, wenn der Beschluss über die Annahme der Hausgeldabrechnung nicht innerhalb eines Monats durch Erhebung der Anfechtungsklage bei Gericht angefochten wird.

  • Was ist eine bauliche Veränderung?

    Die Hausgeldabrechnung kann verglichen werden mit einer Nebenkostenabrechnung im Mietrecht. In der Hausgeldabrechnung wird von dem Verwalter der Wohnungseigentumsgemeinschaft oder, sollte ein Verwalter nicht bestehen, von der Wohnungseigentumsgemeinschaft an sich, durch eine geordnete Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentumsgemeinschaft über das Vermögen der Wohnungseigentumsgemeinschaft Rechenschaft abgelegt. Die Hausgeldabrechnung führt dabei auch die konkreten individuellen Kosten für die eigene Wohnung auf.

    Die Wohnungseigentumsgemeinschaft fast in der Eigentümerversammlung Beschluss über die Jahresabrechnung. Bei einem entsprechenden positiven Beschluss wird die Hausgeldabrechnung also akzeptiert. Auch eine fehlerhafte Hausgeldabrechnung wird bestandskräftig, wenn der Beschluss über die Annahme der Hausgeldabrechnung nicht innerhalb eines Monats durch Erhebung der Anfechtungsklage bei Gericht angefochten wird.

  • Was ist der Verwalter?

    Die Wohnungseigentumsgemeinschaft kann selbst nicht handeln, sondern benötigt hierzu jemanden, der für die Wohnungseigentumsgemeinschaft Aufgaben übernimmt. Dies ist der Verwalter, der von der Wohnungseigentumsgemeinschaft in der Eigentümerversammlung gewählt wird. Der Verwalter führt die Beschlüsse der Eigentümerversammlung aus, beruft die Eigentümerversammlung ein, erstellt hierzu die Tagesordnung und verwaltet die Ein- und Ausgaben der Wohnungseigentumsgemeinschaft.

  • Was ist eine Beschlussanfechtung?

    Die Wohnungseigentumsgemeinschaft fast in der Eigentümerversammlung so genannte Beschlüsse. Die Entscheidungen in der Eigentümerversammlung erfolgen also in der Regel durch Mehrheit, in einigen Fällen auch durch eine so genannte qualifizierte Mehrheit. Ein Beschluss der Wohnungseigentumsgemeinschaft wird rechtskräftig, wenn dieser nicht innerhalb von einem Monat nach der Beschlussfassung (Datum der Eigentümerversammlung) durch Erhebung der Anfechtungsklage bei dem zuständigen Gericht angefochten wird. Auch ein rechtswidriger Beschluss erlangt also Rechtsgültigkeit, wenn keine Anfechtungsklage innerhalb der Frist von einem Monat erfolgt. Nur ein nichtiger Beschluss, die Nichtigkeit eines Beschlusses ist die absolute Ausnahme, entfaltet keine Rechtsgültigkeit, was auch später dann noch festgestellt werden kann.

    Ist in der Hausgeldabrechnung beispielsweise ein rechnerischer Fehler enthalten oder der Verwalter hat versehentlich gezahlte Hausgelder nicht als Vorauszahlung in der Hausgeldabrechnung abgezogen wird nach Ablauf der Anfechtungsfrist ein entsprechender Beschluss rechtskräftig und der – fehlerhafte – Betrag muss als Nachzahlung geleistet werden.

  • Was ist, wenn sich ein Miteigentümer nicht an die Teilungserklärung oder Beschlüsse hält oder sonst den Hausfrieden stört?

    Dann haben Sie als Mitglied der Wohnungseigentumsgemeinschaft einen eigenen Unterlassungsanspruch gegen den störenden Miteigentümer und Sie können diesen Unterlassungsanspruch in der Regel auch alleine – ohne die übrigen Miteigentümer – geltend machen.

  • Wie hoch sind die Kosten?

    Unsere Leistungen als Rechtsanwälte rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Höhe der Vergütung des Anwalts richtet sich dann in der Regel nach dem so genannten Streitwert. Im Rahmen einer Erstberatung besprechen wir gerne die voraussichtlich entstehenden Anwaltskosten, soweit dies im Rahmen der Beratung bereits möglich ist.

Im Miet- und WEG-Recht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Rechtsanwalt Kai-Uwe Lotz
Korenke Rechtsanwalt

KAI-UWE LOTZ
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
TOBIAS KORENKE
Rechtsanwalt
ROLF GOERTZ
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Erbrecht

  • Testamentsgestaltung

    Sie möchten Ihren „Letzten Willen“ verfassen, haben eine ungefähre Vorstellung davon, was nach Ihrem Ableben geschehen soll, wissen aber nicht, wie Sie diesen Willen zu Papier bringen sollen ? ( Denn Letzteres müssen Sie schon tun, denn ein Testament muss unverzichtbar handschriftlich geschrieben und mit Datum, Ort, und eigener Unterschrift versehen werden.)

     

    Wir klären in einem Beratungsgespräch zunächst Ihre Vorstellungen und Absichten. Danach erstellen wir einen Entwurf für ein rechtswirksames Testament, in dem Ihr Wille zum Ausdruck kommt. In einem ( oder wenn erforderlich auch mehreren) weiteren Gespräch(en) klären wir noch offene Fragen und eventuelle Änderungswünsche. Den sich dann ergebenden Text schreiben Sie zu Hause ab und wir kümmern uns dann um die ordnungsgemäße Hinterlegung der Originaltestamentes. Falls Sie aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage sind, ein Testament selber zu schreiben, kann dieses auch in notarieller Form aufgesetzt werden. In diesem Fall vermitteln wir den Notar und begleiten Sie zum Beurkundungstermin, falls Sie dies wünschen. Sollten Sie bettlägerig sein, kommen wir gerne auch zu Ihnen nach Hause.

  • Vorsorgevollmacht

    Sie benötigen den Text für eine rechtswirksame und umfassende Vorsorgevollmacht ?

     

    Diesen können Sie gerne bei uns bekommen. Wir haben eine solche Vorsorgevollmacht ausgearbeitet und halten diese ständig an die aktuelle Rechtsprechung und gesetzliche Situation angepasst ( das letzte update ist vom  21.04.2016 ). Einzige Bedingung für die Überlassung des Formulartextes ist, dass Sie sich zu Erstberatungskonditionen ( d.h. die Kosten für diese Beratung liegen je nach Aufwand und zeitlichem Umfang zwischen 90,00 € und maximal 190,00 €  jeweils zuzüglich USt ) umfasssend durch uns über die Bedeutung, die Folgen und die Risiken, die richtige Auswahl der Vollmachtnehmer(innen)  so wie die ordnungsgemäße Verwendung und Aufbewahrung einer solchen Vollmacht  informieren lassen. Bei Bedarf kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause.

  • Patientenverfügung

    Bei dem Wort „Patientenverfügung“ denkt jeder sofort an die letzten Stunden seines Lebens und es kommen Sätze in den Kopf wie „Ich will am Ende nicht leiden müssen“ oder „Ich will nicht an Schläuchen hängen und künstlich am Leben gehalten werden“. Diese Lebensumstände, die kein Mensch erleben möchte, sind jedoch nur ein kleiner Ausschnitt all der möglichen Lebenssituationen, in die man geraten kann und für  die eine Patientenverfügung (lebens-) wichtig wird. Denn häufig findet vor dem Sterben noch eine ganze Menge Leben statt, Leben, innerhalb dessen Sie sich vielleicht nicht artikulieren können ( vorübergehende Bewusstlosigkeit, Hirnschädigungen nach einem Schlaganfall, Koma ähnliche Zustände, deren Ausgang ungewiss sind, schleichender Verlust des Gedächtnisses, vorübergehende psychische Störungen). In all diesen Situationen sterben Sie nicht und lässt sie auch niemand einfach sterben und es kommt für Ihre Pflege , Betreuung und Heilung für die Verantwortlichen häufig sehr darauf an, zu wissen, was Sie wünschen, was Sie vielleicht schlecht ertragen können, was für Sie wichtig wäre und wenn es gilt abzuwägen, was nicht. All dies gehört in eine gute Patientenverfügung.

     

    Mit in eine Patientenverfügung gehören auch die Fragen nach einer Organspende und wie Sie vielleicht nach Ihrem Tod bestattet werden möchten ( letzteres gehört nicht in ein Testament, denn wenn dieses irgendwann einmal eröffnet wird, sind sie längst beerdigt ). Und glauben Sie bitte nicht, dass sie bereits eine Entscheidung zum Thema Organspende getroffen hätten, wenn sie KEINEN Organspendeausweis besitzen. 94 % aller Organspenden in Deutschland kommen zu Stande, weil die Angehörigen diese Zustimmung erteilen ( dies ist gesetzlich zulässig) ohne dass der eigentliche Organspender einen Ausweis, also zu Lebzeiten seine Zustimmung gegeben hat.

     

    Treffen Sie Ihre ureigenen Entscheidungen selbst. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich.

  • Erbverträge

    Denken Sie darüber nach, Ihr Vermögen bereits zu Ihren Lebzeiten auf Ihre Kinder zu übertragen ?

    Für derartige Überlegungen kann es verschiedene Gründe geben: Sie haben ein Unternehmen und möchten die Nachfolge durch eines Ihrer Kinder ohne Benachteiligung der übrigen Erben für alle verbindlich regeln, Sie möchten die erbschaftssteuerlichen Freibeträge möglichst sinnvoll nutzen, Sie leben in einer Patchwork-Familie und möchten Ihren Nachlass nach Ihren Vorstellungen unter Einbeziehung ( oder teilweisem Ausschluss) der Beteiligten aufteilen, Sie möchten zukünftigen Streit unter Ihren Erben vermeiden, Ihr Vermögen soll für den Fall der zukünftige Pflegebedürftigkeit eines Elternteils zugunsten der Kinder erhalten bleiben.

    In all diesen Konstellationen kann es sinnvoll sein, über den Abschluss eines Erbvertrages mit den Beteiligten nachzudenken. Wir beraten Sie hierzu gerne und führen bei Bedarf für Sie oder mit Ihnen auch vermittelnde Generationen-Gespräche.

  • Pflichtteilsansprüche

    Wenn Eltern gemeinsam Eigentümer eines Hauses sind, genügt es nicht, sich gegenseitig testamentarisch zu Alleinerben zu bestimmen. Nach dem Tod des Erstversterbenden können die (enterbten) Kinder Pflichtteilsansprüche geltend machen, was häufig dazu führt, dass der überlebende Elternteil doch das Haus veräußern muss, um diese Ansprüche zu bedienen. Wir beraten Sie, wie Sie dies vermeiden können.

     

    Um mögliche Pflichtteilsberechtigungen zu vermeiden bedarf es einer kreativen und umfassenden Beratung zu Lebzeiten des/der potenziellen Erblasserin/Erblassers. Je früher sie diese Beratung in Anspruch nehmen, umso vielfältiger sind rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten.

    Wenn Sie pflichtteilsberechtigt sind, machen wir Ihre Ansprüche für Sie geltend und trage Sorge dafür, dass Ihr Anteil am Nachlass ordnungsgemäß ermittelt wird.

  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

    Erbengemeinschaften bedürfen der Auseinandersetzung,. Das vererbte Vermögen ist nach den jeweiligen Anteilen der einzelnen Erbinnen/Erben auf diese wertmäßig aufzuteilen. Aber das sagt sich so leicht.

    Was ist, wenn z.B. die Erbinnen/Erben kein Wort miteinander wechseln können, wenn sich „Allianzen“ bilden, wenn unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Verwaltung oder  der Aufteilung des Nachlasses bestehen, wenn Konten leergeräumt werden, wenn zu Lebzeiten der/des Erblasserin/Erblassers bereits Vermögen verschenkt wurde ?

    Bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften muss die/der jeweilige Beraterin/Berater über großes Verhandlungsgeschick, (familien)systemisches und psychologisches Wissen verfügen, erkennen können, wo die Ursachen von Blockaden liegen und eine profunde Ausbildung in den Bereichen Gesprächsführung und Konfliktmanagement  absolviert haben. Hinzu kommen müssen erbrechtliche und zivilrechtliche Erfahrung sowie steuerliches und betriebswirtschaftliches Know-How.

    Zu versichern, dass wir über all diese Qualitäten verfügen, wagen wir nicht. Aber wir sind bereit, Ihnen in einem Erstgespräch einen persönlichen Eindruck zu vermitteln. Danach entscheiden Sie.

  • Behindertentestament

    Um Vermögen behinderter Kinder oder Familienmitglieder zu schützen, bedarf es einer besonderen Art und Weise der Testamentsgestaltung. Sie wurden sicherlich von Verbänden und Vereinen bereits darauf hingewiesen.  Wir sind Ihnen gerne bei der individuellen Gestaltung solcher Testamente behilflich.

  • Kosten

    Im Rahmen des ersten Gespräches geben wir Ihnen gerne eine ungefähre Kosteneinschätzung. Ob bei einer erbrechtlichen Beratung oder Vertretung, bei der Gestaltung eines Testamentes oder eines Erbvertrages, bei der Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche etc. sich unser Honoraranspruch nach dem RVG ( Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und danach im Wesentlichen nach dem jeweiligen Gegenstandswert richten oder wir für Sie nach Stundensätzen arbeiten sollen, besprechen wir. Wir stellen Ihnen fair und offen Vor-und Nachteile dar und finden einen für Sie und uns gangbaren Weg.

Im Erbrecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Rechtsanwältin Heidrun Sorgalla

HEIDRUN SORGALLA
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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Wirtschaftsrecht

Im Wirtschaftsrecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Hauser
Rechtsanwalt Kai-Uwe Lotz
HANS-JÜRGEN HAUSER
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
KAI-UWE LOTZ
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
UWE HERBER
Rechtsanwalt
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Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Handels- und Gesellschaftsrecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Hauser
Rechtsanwalt Kai-Uwe Lotz
HANS-JÜRGEN HAUSER
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
KAI-UWE LOTZ
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Rufen Sie uns unverbindlich an: +49 (0) 21 51 / 80 00 04