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Archive for category: Fachgebiet

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Familienrecht

  • Trennung

    Wer sich mit dem Gedanken einer Trennung von der Partnerin/dem Partner beschäftigt, sollte sich im Vorfeld eingehend beraten lassen.
    Es sind eine Vielzahl von Weichenstellungen für eine eventuelle spätere Scheidung einer Ehe/Partnerschaft vor einer Trennung möglich und müssen bedacht werden.
    Die Kosten einer solchen Erstberatung liegen zwischen 90,00 und maximal 190,00 € zzgl. USt (eine sogenannte Rahmengebühr, die sich nach Umfang und Bedeutung der Beratung ermittelt) und stehen somit in keinem Verhältnis zu eventuellen „Schrittfehlern“, die im Nachhinein nicht mehr zu korrigieren und häufig entschieden kostspieliger sind.
    Unsere langjährige Erfahrung gewährleistet eine umfangreiche Vorberatung, die sich in jedem Fall lohnt.

  • Unterhalt

    Unterhaltsfragen sind in Anbetracht einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen häufig sehr komplex.  Die Frage, wer wem welchen Unterhalt innerhalb einer Familie schuldet (Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Getrenntlebenden-Unterhalt, Geschiedenen-Unterhalt, Betreuungs-Unterhalt, Alters-Unterhalt, Vorsorge-Unterhalt, Kranken-Unterhalt etc.)  bedarf einer sehr sorgfältigen Sachverhaltsermittlung und Beratung. Die Berechnungen werden mittlerweile an allen Gerichten mit einem nahezu bundeseinheitlichen Berechnungsprogramm durch geführt, welches wir selbstverständlich ebenfalls verwenden.

  • Sorgerecht

    In den seltensten Fällen wird heute noch das Sorgerecht für minderjährige Kinder nur einem Elternteil übertragen. Der Regelfall ist und bleibt auch nach einer Trennung der Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Kommt es zu Streitigkeiten der Eltern untereinander oder der Kinder mit den Eltern, werden heute nur noch einzelne streitige Elemente ( Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorgen, Gesundheitssorge, Passangelegenheiten u.a.) auf einen Elternteil übertragen. Häufig sind hierfür gerichtliche Entscheidungen gar nicht erforderlich. Das gesamte Sorgerecht für Kinder wird einzelnen Elternteilen nur noch in besonderen Ausnahmefällen übertragen ( Verwahrlosung, sexueller Missbrauch, Gewalt, Drogenabhängigkeit, Bewusstlosigkeit etc.) Die Idee des Gesetzgebers ist , dass sich Eltern zu Gunsten des Wohles der Kinder arrangieren sollen und wenn sie es nicht können, es zu lernen. Wir begleiten sie mit Umsicht durch einen solchen Prozess.

  • Umgangsrecht

    Alle 14 Tage ein Wochenende ist heute zunehmend nicht mehr die Regel. Es gilt der Grundsatz, dass Kinder ein Recht auf Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil haben und das so häufig wie möglich. Es gibt eine Vielzahl von Umgangs-Modellen, denn jede Familie ist anders. Der Individualität und den unterschiedlichen Bedürfnissen von Eltern und Kindern in modernen Familien wird heute in der Rechtsprechung gerne und zum Wohle aller Beteiligten Rechnung getragen. Bevor hier das Familiengericht eingeschaltet wird, gibt es eine Vielzahl anderer Lösungs- und Beratungsmöglichkeiten. Lassen Sie es in Ihrem und im Interesse Ihrer Kinder nicht auf einen Streit hinaus laufen und üben Sie – gerne auch im Rahmen einer Mediation ( Vermittlungsgespräch)  – Einigkeit. Auch wenn Sie sich als Paar trennen, bleiben Sie ein Leben lang Eltern.

  • Gemeinsame Versicherungen/Konten/Schulden

    Im Rahmen einer Trennung müssen viele Dinge bedacht werden. Gehen Sie davon aus, dass uns all diese Themen bekannt sind und Sie nicht selber an alles denken müssen. Wir stellen Ihnen die richtigen Fragen und machen Sie auf alle zu regelnden Punkte aufmerksam. Wann welche Versicherungen aufgelöst oder übertragen werden können, wie man gemeinsame Konten auflöst oder sperrt, wie gemeinsame Verbindlichkeiten weiter bedient werden etc..

  • Wohnungszuweisung

    Wenn Familien sich trennen wollen aber nicht können, weil man sich über die weitere Nutzung der Wohnung nicht einigen kann, gibt es eine Fülle von Möglichkeiten. Die gerichtliche Anordnung einer Wohnungszuweisung ist zwar grundsätzlich möglich, bleibt aber – zumindest in unserer Kanzlei – die Ausnahme. Häufig bedarf es nur einer guten Beratung oder eines Schreibens, in dem – oft auch im Sinne gemeinsamer Kinder – in angemessenem Ton für eine konstruktive Lösung geworben wird. Und wenn alle „Stricke“ reissen, reissen wir uns für eine gute Lösung bei Gericht für Sie ein Bein aus.

  • Trennungs- und Scheidungfolgenvereinbarungen

    Wer Geld sparen möchte, einigt sich. Mit dem Wissen darum, wie viel Nerven und Geld unsere MandantInnen bewahren können, wenn sie sich im Vorfeld einer möglichen Scheidung  im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung einigen, lassen wir in unseren Bemühungen nichts unversucht, eine solche Einigung für Sie zu erreichen. Ihre Vorteile sind eine schnelle Lösung aller Konflikte, die zügige Wiederherstellung des Familienfriedens, gesicherte und verbindliche Regelungen, eine Perspektive wie es jetzt und in Zukunft weitergehen kann und die Senkung der Kosten um mindestens 50 %.

  • Scheidung

    Viele Mandantinnen/Mandanten kommen zu uns mit dem Satz „Ich möchte mich scheiden lassen“ und verlassen unsere Kanzlei nach einer Beratung mit der Erkenntnis, dass eine Scheidung ihrer Ehe überflüssig oder sogar schädlich ist. Ob man sich tatsächlich scheiden lassen sollte, bedarf genauer Vorüberlegungen. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, die Partnerin/den Partner den Scheidungsantrag stellen zu lassen. Das kann u.U. kostengünstiger sein. In besonderen Fällen kann es sogar Nachdenkens wert sein, ein bereits laufendes Scheidungsverfahren zu beenden. Die Vielzahl der Möglichkeiten sollte gut überdacht werden und erfordert eine besonders sorgsame Beratung. Die Kosten für ein Scheidungsverfahren sind im übrigen nicht so hoch wie vielfach angenommen wird. Sie orientieren sich immer am Familieneinkommen, sind nicht statisch und lassen sich vorher kalkulieren.

  • Versorgungsausgleich

    Im Zusammenhang mit der Scheidung einer Ehe werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche wechselseitig ausgeglichen, d.h. jeder der Ehepartner erhält vom jeweils anderen die Hälfte der erworbenen Rentenansprüche ( aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge). Das Gericht ermittelt diese Ansprüche und die Übertragung erfolgt zusammen mit dem Scheidungsbeschluss von Amtswegen . Dies bedeutet aber nicht, dass es Eheleuten verwehrt wäre anderweitige Regelungen zu vereinbaren. Es gibt viele Konstellationen, in denen eine solche individuelle Vereinbarung wirtschaftlich äußerst sinnvoll sein kann. Wir prüfen diese Möglichkeiten und beraten Sie umfassend.

  • Zugewinnausgleich

    Wer nicht durch Ehevertrag eine andere Wahl getroffen und in Deutschland geheiratet hat, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Vermögen, das während der Ehezeit erworben wurde, und unter den Eheleuten ungleich aufgeteilt wurde, wird auf Antrag eines Beteiligten im Rahmen der Scheidung der Ehe wertmäßig ausgeglichen. Hat ein Ehegatte mehr Zugewinn erzielt als der andere, muss sie/er von diesem „Mehr“ die Hälfte an den anderen finanziell ausgleichen . Schenkungen und Erbschaften, die ein Partner während der Ehezeit erhalten hat, werden vom Erwirtschafteten abgezogen, gleich, ob es noch vorhanden ist oder nicht. Eine gute Beratung im Vorfeld einer Scheidung, die vollumfassende Berücksichtigung aller in Betracht kommender Vermögenspositionen, deren richtige Bewertung ( Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, Lebensversicherungen, Fonds, Aktien, Immobilien u.a.), etwaige zu beachtenden steuerlichen Fragen und die Berechnungen als solche bedürfen großer Erfahrung und nicht nur juristischen know-hows. Wir verfügen über diese Erfahrung und dieses Wissen.

  • Eheverträge

    Eheverträge, die vor oder zu Beginn einer Ehe geschlossen werden sollen, bedürfen genauer Überlegungen. Heute ist nicht mehr alles machbar. Die Rechtsprechung hat im Laufe der letzten Jahre viele Vereinbarungen, die früher in alten Verträgen gang und gäbe waren, für unwirksam erachtet. Dies betrifft insbesondere Vereinbarungen zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich. Nur im Bereich des Güterrechts gilt (noch) weitgehende Vertragsfreiheit. Eheverträge zu gestalten setzt genaue Kenntnis dieser Rechtsprechung voraus. Alte Verträge  anzugreifen und aufheben zu lassen ebenfalls. Wir haben uns in den letzten Jahren insbesondere in diesem Bereich spezialisiert und verfügen über eine Vielzahl selbst geführter Verfahren und deren Inhalte in diesem Bereich.

  • Kosten

    Wir möchten an dieser Stelle nicht ausweichen, können aber generell zu den entstehenden Kosten allgemein wenig Verbindliches darstellen, da sich diese immer nach den individuellen Gegebenheiten, die sich erst im Rahmen eines Beratungsgespräches eruieren lassen, richten. Diesen Satz haben Sie sicherlich schon oft gelesen oder gehört. Dennoch haben Sie natürlich ein Recht darauf annähernd einen Überblick zu erhalten, was sie kostenmäßig erwartet. Um diesem Problem zu begegnen, haben wir folgende Lösung entwickelt: Wir führen mit Ihnen ein sogenanntes Erstberatungsgespräch. Wenn Sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen, können Sie sich für dieses Gespräch beim für Sie örtlich zuständigen Amtsgerichte einen Beratungshilfeschein besorgen, die Beratung ist dann kostenlos. Wenn Ihr Einkommen ausreichend ist, müssen und dürfen wir – gesetzlich festgeschrieben – für eine Erstberatung als Minimum 90,00 € und als Maximum 190,00 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer berechnen. Innerhalb dieses Rahmens richtet sich die Höhe der Kosten nach dem Umfang der Beratung (Zeitaufwand) und der Bedeutung für Sie. Erfahrungsgemäß liegen die Kosten für eine durchschnittliche familienrechtliche Beratung bei ca. 150,00 €. Im Rahmen dieser Beratung, bei der wir alle relevanten Daten und Fakten erfahren, sprechen wir mit Ihnen auch über die anfallenden ( weiteren) Kosten. Wenn sie uns danach beauftragen, für Sie tätig zu werden, entfällt die Beratungsgebühr, da sie – ebenfalls gesetzlich so vorgesehen – in den sich danach ergebenden Gebühren aufgeht, d.h. angerechnet werden muss. Wir klären natürlich auch, ob Ihnen möglicherweise z.B. für ein Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe zusteht.

Im Familienrecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Rechtsanwältin Heidrun Sorgalla

HEIDRUN SORGALLA
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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Arbeitsrecht

  • Was ist Arbeitsrecht?

    Unter dem Arbeitsrecht versteht man die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmern auf der einen und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Neben diesem „Individualarbeitsrecht“ regelt das „Kollektivarbeitsrecht“ die Verhältnisse zwischen Koalitionen (z.B. Gewerkschaften) und Vertretungsorganen (z.B. Betriebsrat) der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

  • Kündigungsrecht

    Sicherlich mit der wichtigste Bereich des Arbeitsrecht, da es den Bestand des Arbeitsverhältnis an sich betrifft und daher sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von herausragender Bedeutung ist.

    Im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist geregelt, dass ab einer gewissen Mitarbeiterzahl (i.d.R. ab mehr als zehn Arbeitnehmern) sog. allgemeiner Kündigungsschutz gilt. Daraus folgt nicht, dass der Arbeitnehmer unkündbar ist, jedoch muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund vorweisen können. Das KSchG nennt hier abschließend betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Gründe.

    Weitergehenden Kündigungsschutz haben z.B. Schwangere, schwerbehinderte Menschen (bzw. diesen gleichgestellte Menschen) oder Betriebsräte.

    Ist im Betrieb ein Betriebsrat gewählt, muss dieser zu jeder Kündigung gehört werden.

    Neben dem Kündigungsgrund muss die Kündigung auch eine Vielzahl von Formalien einhalten, so dass vor Aussprache einer Kündigung auf Arbeitgeber- oder nach Erhalt einer Kündigung auf Arbeitnehmerseite unbedingt fachanwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte.

    Zum Kündigungsrecht hat sich eine umfassende Literatur und Rechtsprechung entwickelt, wobei die besondere Bedeutung dieses Rechtsgebiets durch den Gesetzgeber dadurch verdeutlicht wird, dass es spezielle Gerichte für Arbeitsrecht gibt. Nach dem Arbeitsgericht als I. Instanz folgt das Landesarbeitsgericht als Berufungsgericht (II. Instanz) und schließlich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt als Revisionsgericht. Formal nicht direkt darüber, aber oft mit weitreichender Rechtsprechung in Arbeitssachen steht der Europäische Gerichtshof (EuGH).

    Den spezialisierten Gerichten treten Sie auf Augenhöhe nur mit Fachanwälten für Arbeitsrecht auf Ihrer Seite entgegen.

  • Abmahnung

    Die Abmahnung ist die offizielle Rügeform des Arbeitgebers für Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Sie kann mündlich und schriftlich ausgesprochen werden und ist z.B. bei verhaltensbedingten Kündigungen zuvor oft als erster Warnschuss erforderlich. Sie ist an bestimmte Formalien gebunden und sollte weder von Arbeitnehmer- noch von Arbeitgeberseite in ihrer Bedeutung unterschätzt werden.

    Nutzen Sie unsere fachanwaltliche Hilfe bei der Formulierung oder Abwehr von Abmahnungen.

  • Arbeitszeugnis

    Das Arbeitszeugnis ist die schriftliche Bewertung der Führung und des Verhaltens des Mitarbeiters und sehr wichtig für die weitere Karriere des Arbeitnehmers, da potentielle Arbeitgeber anhand dieser Bewertung oft eine erste Vorauswahl bei den Bewerbungen treffen.

    Im Gegensatz zu Schulzeugnissen fehlt Arbeitszeugnisse regelmäßig eine klare Benotung, so dass die Erstellung und Überprüfung nur mit professioneller Hilfe möglich ist.

    Neben dem (gesetzlichen Anspruch auf ein) Schlusszeugnis haben Arbeitnehmer auch Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, z.B. wenn der Vorgesetzte wechselt oder eine Kündigung ausgesprochen wurde (um sich besser bewerben zu können).

    Nicht selten sind auch arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse, wobei hier oftmals für die Arbeitnehmer die Schwierigkeit besteht, ihre Leistungen nicht beweisen zu können, weil schriftliche Zwischenbewertungen oder aussagebereite Kollegen fehlen. Die Rechtsprechung geht nach wie vor regelmäßig nur von einem Anspruch auf ein befriedigendes Zeugnis aus.

    Um als Arbeitnehmer das für Sie äußerst wichtige Zeugnis bestmöglich zu gestalten, sollten Sie fachanwaltliche Hilfe nutzen. Arbeitgeber erhalten von uns rechtssichere Zeugnisformulierungen für die tägliche Praxis zur Vermeidung von anschließender Prozesse.

  • Abfindung

    Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnis besteht regelmäßig nicht. In vielen Fällen wird das Arbeitsverhältnis dennoch gegen Zahlung einer Abfindung aufgehoben, weil dies für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die insgesamt beste Lösung erscheint. Welche Beträge dann angemessen sind, ist stets eine Einzelfallentscheidung.

    In keinem Fall sollte jedoch ein Aufhebungsvertrag vorschnell unterschrieben werden, da er für Arbeitnehmer immer und oft auch für Arbeitgeber einige Nachteile bieten kann. Der größte Nachteil für den Arbeitnehmer ist sicherlich die Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I, die die Agentur für Arbeit verhängt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund gelöst hat. Wird auch noch die Kündigungsfrist nicht eingehalten, drohen weitere Nachteile in Form des Ruhens des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I. Auch regelt der vorschnelle Aufhebungsvertrag oft nicht alle Punkte umfassend, so dass sich auch der Arbeitgeber dann noch mit dem eigentlich als erledigt eingestuften Arbeitsverhältnis nochmals beschäftigen muss.

    Nutzen Sie hier zur rechtssicheren Aufhebung von Arbeitsverhältnissen und Formulierung entsprechender Verträge unbedingt fachanwaltliche Hilfe.

  • Kündigungsschutzklage

    Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beim örtliche zuständigen Arbeitsgericht beträgt drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Nicht nur die Wahl des richtigen Gerichts, auch die Überprüfung der Kündigung und die Geltendmachung oder Abwehr aller mit dem Ausscheiden verbundener Ansprüche erfordert regelmäßig fachanwaltliche Hilfe. Denn weder ist es ein Automatismus, dass der Arbeitnehmer gewinnt, noch dass er eine (angemessene) Abfindung erhält, wenn sich auf ein Ausscheiden verständigt wird.

    Nehmen Sie also möglichst früh fachanwaltliche Hilfe in Anspruch.

  • Tätig für Sie in diesen Bereichen

    Mit drei Fachanwälten für Arbeitsrecht und jahrzehntelanger Erfahrung bieten wir Ihnen arbeitsrechtliche Vertretung auf höchstem Niveau an vier Standorten am Niederrhein.

    Nutzen Sie unsere Kompetenz u.a. in folgenden Bereichen.

    • Abfindung
    • Abmahnung
    • Änderungskündigung
    • Arbeitszeiten
    • Arbeitszeitkonto
    • Ausschlussfrist
    • Betriebsrat
    • Bonus
    • Elternzeit
    • Entgeltgruppe
    • Freistellung
    • fristlose Kündigung
    • Gehalt
    • Integrationsamt
    • Interessenausgleich
    • Kündigung
      Kündigungsfrist
    • Kündigungsschutzgesetz
    • Kündigungsschutzklage
    • Lohn
    • Mindestlohn
    • Mobbing
    • Mutterschutz
    • Provision
    • Schwangerschaft
    • Schwerbehinderung
    • Sozialauswahl
    • Sozialplan
    • Sperrzeit
    • Tantieme
    • Tarifbindung
    • Tarifvertrag
    • Urlaubsabgeltung
    • Urlaubsgeld
    • Weihnachtsgeld
    • Zusatzurlaub

    Sind Sie unsicher, ob Ihre Frage von unserem Angebot abgedeckt wird? Zögern Sie nicht und rufen uns unverbindlich an.

Zum Thema Arbeitsrecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Hauser
HANS-JÜRGEN HAUSER
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
UWE HERBER
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rufen Sie uns unverbindlich an: +49 (0) 21 51 / 80 00 04